Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, AGB usw.
aus Verträgen ergeben sich Rechte und Pflichten.
“pacta sunt servanda” (lat.) = Verträge sind einzuhalten
Wir beraten Sie - ob Unternehmer oder Verbraucher - im Vorfeld, vor Vertragschluß, und zeigen ggf. Schwachstellen im Vertrag auf. Dies dient der Rechtssicherheit und damit Ihren Interessen.
Ihre Ansprüche und Rechte aus Verträgen machen wir für Sie geltend, wenn der Vertragspartner seine Pflichten verletzt und beispielsweise den Vertrag nicht oder nicht vollständig oder schlecht erfüllt.
Hierzu gehören vor allem die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und Leistungsansprüchen und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ferner prüfen wir die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Gewährleistungsmängeln, Nacherfüllung und Rücktritt (ehemals “Wandlung”) sowie bei Mietverträgen Rechte der Vermieter und auch der Mieter (Kündigungsrechte, Mietminderung u.a.).
Wir prüfen die Erfolgsaussichten der Verfolgung Ihrer vertraglichen Rechte
und setzen Ihre berechtigten Ansprüche ggf. im Prozeß durch.
Kontakt:
Tel.: 05681 - 5552 Fax: 05681 - 5556
oder per e-mail: info@ra-bickel.de
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