Ermittlungsverfahren?
Staatsanwaltschaft?
Ihr Strafverteidiger: Rechtsanwalt Andreas Bickel
Die Verteidigertätigkeit besteht zunächst darin, die Vorwürfe zu erfassen, die amtliche Ermittlungsakte einzusehen, den Beschuldigten zu befragen, Zeugenaussagen und Urkunden sowie weitere Umstände zu prüfen und die Sache ausführlich mit seinem Mandanten zu besprechen.
Danach kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden. Ggf. wird mit der Staatsanwaltschaft verhandelt.
Umfang: Allgemeine Strafsachen nach StGB, BtMG, Steuerstrafsachen, Nebenstrafrecht
Ein Strafverfahren kann eingestellt, gegen Auflagen eingestellt, im Strafbefehlsverfahren (ohne mündliche Verhandlung) beendet oder mit Hauptverhandlung und Beweisaufnahme vor dem zuständigen Gericht fortgesetzt werden.
Pflichtverteidigung übernehme ich selbstverständlich. Die Beiordnung muß beantragt werden.
Ich berate Sie fundiert und empfehle Ihnen die für Sie bestmögliche Vorgehensweise.
Rufen Sie mich an:
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