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 § Verkehrsrecht

Tel.: 05681-5552

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Geblitzt? Rote Ampel überfahren?

Bußgeldbescheid erhalten? -- Frist von 2 Wochen beachten! --

Wir prüfen die amtliche Ermittlungsakte auf Fehler bei Messung und Protokollierung und empfehlen die weitere Vorgehensweise.

Trunkenheitsfahrt, ggf. mit Unfall?

Fahrerlaubnisentziehung droht schon ab 0,3 Promille!

Ab 1.1 Promille wird die Fahrerlaubnis in der Regel für ca. 12 Monate entzogen; ab 1,6 Promille ist vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach gerichtlich verhängter Sperre eine MPU erforderlich.

Wir prüfen alle Umstände, nehmen Einsicht in die amtliche Akte und übernehmen die Verteidigung. Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten einer Abkürzung der Sperrzeit

Führerschein beschlagnahmt?

Wir prüfen und beraten auch nach Betäubungsmittelgesetz und übernehmen die Verteidigung.

Vorwurf der Unfallflucht oder anderer Verkehrsstaftaten?

Auch hier prüfen wir und verteidigen Sie gegen unberechtigte Vorwürfe.

Wir sind in Verkehrssachen spezialisiert.

 

Tel.: 05681 - 5552

 e-mail: info@ra-bickel.de

 

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